Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Die Gemeinde Obertaufkirchen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:
Satzung erstellt am 16.12.2020 Satzung_Kostenersatz_Feuerwehren_Obertaufkirchen_HP (278.54 kB)